Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Erleben UG

Erleben UG
Marina: 73730 Esslingen-Zell/Zirnau
Büro: 73728 Esslingen am Neckar

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Vermietungen, Nutzungen und Dienstleistungen der Erleben UG im Bereich Wassersport und Freizeitaktivitäten, insbesondere für die Vermietung von Kanu, Kajak, SUP, BigSUP sowie Sportbooten mit oder ohne begleitenden Steuermann.


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Erleben UG (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter, Teilnehmer, Nutzer oder Gast (nachfolgend einheitlich „Mieter“).
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der Erleben UG.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung von Wasserfahrzeugen und Zubehör zur eigenverantwortlichen Nutzung.
  2. Vermietet werden insbesondere:
    • Kanus,
    • Kajaks,
    • Stand-Up-Paddle-Boards (SUP),
    • BigSUP,
    • Sportboote,
    • Sportboote mit begleitendem Steuermann.
  3. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Freizeit-, Sport- und Erholungszwecken.
  4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Buchung, Vereinbarung oder Angebotsbeschreibung.

§ 2b Freizeitaktivitäten an Land und Veranstaltungsangebote

Die Erleben UG bietet zusätzlich Freizeit-, Erlebnis- und Veranstaltungsangebote an Land an.

  1. Hierzu zählen insbesondere:
    • Piratenschatzsuchen,
    • Neckarpiraten Schatzsuchen für Kinder,
    • Piratenspiele,
    • Piratenpartys,
    • Piratenfahrten mit begleitenden Spielen,
    • Wassersporterlebnistage,
    • sonstige Freizeit-, Gruppen- oder Eventangebote.
  2. Die Veranstaltungen dienen ausschließlich Freizeit- und Unterhaltungszwecken.
  3. Bestandteil einzelner Veranstaltungen können spielerische, sportliche oder erlebnisorientierte Aktivitäten sein.
  4. Hierzu können insbesondere gehören:
    • Werfen von Gegenständen,
    • Bogenschießen oder Umgang mit Pfeil und Bogen,
    • Bewegungs- und Geschicklichkeitsspiele,
    • Balancier-, Kletter- oder Teamspiele,
    • Spiele auf oder an Wasserfahrzeugen.
  5. Sämtliche Aktivitäten erfolgen eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr der Teilnehmer.
  6. Bei Kinderveranstaltungen verbleibt die Aufsichts- und Betreuungspflicht ausschließlich bei den jeweiligen Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrern, Betreuern oder sonstigen verantwortlichen Begleitpersonen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  7. Beim Wassersporterlebnistag sowie vergleichbaren offenen Veranstaltungsformaten erfolgt ausdrücklich keine Beaufsichtigung oder Betreuung der Teilnehmer durch die Erleben UG.
  8. Teilnehmer dürfen sich im Bereich der Marina sowie außerhalb einzelner Veranstaltungsflächen eigenverantwortlich bewegen. Die Verantwortung für Aufsicht, Betreuung und Sicherheit verbleibt ausschließlich bei den jeweiligen Mietern, Eltern, Begleitpersonen oder Gruppenverantwortlichen.
  9. Sofern Speisen oder Getränke angeboten werden, erfolgt dies teilweise über externe Catering- oder Gastronomiebetriebe.
  10. Die Erleben UG übernimmt hierbei lediglich die organisatorische Weitergabe oder Bereitstellung der Leistungen.
  11. Für Qualität, Verträglichkeit, Inhaltsstoffe, Allergene oder sonstige Eigenschaften der Speisen und Getränke haftet ausschließlich der jeweilige Caterer oder Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
  12. Veranstaltungen finden teilweise in rustikalem oder naturnahem Umfeld statt. Hierzu gehören insbesondere:
  • Naturholz-Bänke,
  • Holzpfosten,
  • Stege,
  • Kies-, Wiesen- oder Uferflächen,
  • unebene oder naturbelassene Untergründe.
  1. Den Teilnehmern ist bekannt, dass hierbei typische Risiken wie Splitter, Unebenheiten, Rauheiten, Stolperstellen oder rutschige Flächen auftreten können.
  2. Die Nutzung solcher Bereiche erfolgt eigenverantwortlich im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos.

§ 3 Eigenverantwortung, allgemeines Lebensrisiko und Risikohinweis

  1. Sämtliche Spiele, Freizeitaktivitäten und Veranstaltungsangebote erfolgen grundsätzlich eigenverantwortlich.
  2. Teilnehmer sind verpflichtet, sich situationsgerecht, aufmerksam und vorsichtig zu verhalten.
  3. Dies gilt insbesondere bei:
    • dem Umgang mit Pfeil und Bogen,
    • dem Werfen von Gegenständen,
    • Bewegungs- und Geschicklichkeitsspielen,
    • Spielen auf Wasserfahrzeugen,
    • Aktivitäten auf Stegen, Wiesen, Uferflächen oder sonstigen Naturflächen.
  4. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine körperlichen Fähigkeiten und Grenzen richtig einzuschätzen.
  5. Eltern, Lehrer, Gruppenleiter, Betreuer oder sonstige Begleitpersonen bleiben während der gesamten Veranstaltung selbst für die ihnen anvertrauten Kinder oder Teilnehmer verantwortlich.
  6. Die Erleben UG übernimmt keine pädagogische Betreuung, keine Aufsichtspflicht und keine dauerhafte Überwachung einzelner Teilnehmer.
  7. Verletzungen oder Schäden, die auf Unachtsamkeit, spieltypisches Verhalten, allgemeine Freizeitrisiken oder eigenverantwortliches Verhalten zurückzuführen sind, begründen keine Haftung der Erleben UG, soweit gesetzlich zulässig.
  8. Die Nutzung sämtlicher Wasserfahrzeuge sowie aller Anlagen, Zugänge, Stege, Anleger und Uferbereiche erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung des Mieters.
  9. Dem Mieter ist ausdrücklich bekannt, dass Wassersportaktivitäten naturgemäß mit erheblichen typischen Risiken verbunden sind und dem allgemeinen Lebensrisiko unterliegen.
  10. Hierzu zählen insbesondere:
    • Sturz- und Verletzungsgefahren,
    • Ertrinkungsgefahren,
    • Kollisionen,
    • Prellungen, Verstauchungen und sonstige körperliche Verletzungen,
    • Ausrutschen auf nassen, feuchten, schmutzigen oder glitschigen Flächen,
    • Schwankungen von Wasserfahrzeugen,
    • Nässe, Feuchtigkeit und Verschmutzungen,
    • Gefahren beim Ein- und Aussteigen,
    • witterungsbedingte Gefahren,
    • Gefahren durch Strömung, Wellengang oder andere Verkehrsteilnehmer,
    • Eigenbewegungen oder Fehlverhalten von Teilnehmern oder Dritten.
  11. Der Mieter erkennt an, dass typische Risiken des Wassersports auch bei ordnungsgemäßer Organisation und Durchführung nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
  12. Jeder Mieter handelt vollständig eigenverantwortlich und ist verpflichtet, seine persönliche körperliche, gesundheitliche und schwimmerische Eignung eigenständig einzuschätzen.
  13. Die Erleben UG übernimmt keine allgemeine Aufsichts-, Schutz-, Überwachungs-, Betreuungs- oder Obhutspflicht gegenüber Mietern, Teilnehmern oder Mitfahrern.
  14. Auch bei Anwesenheit von Personal erfolgt keine persönliche Betreuung oder Beaufsichtigung der Teilnehmer. Personal dient ausschließlich organisatorischen Zwecken oder der fachkundigen Begleitung auf dem Wasser.
  15. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich vorsichtig, aufmerksam und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend zu verhalten.
  16. Verletzungen oder Schäden, die auf typische Gefahren des Wassersports, eigene Unachtsamkeit, allgemeine Lebensrisiken oder eigenverantwortliches Verhalten zurückzuführen sind, begründen keine Haftung der Erleben UG, soweit gesetzlich zulässig.

§ 4 Vermietung von Sportbooten mit begleitendem Steuermann

  1. Bei Sportbooten mit Steuermann bleibt der jeweilige Hauptmieter rechtlicher Nutzer und verantwortlicher Mieter des Sportbootes.
  2. Der eingesetzte Steuermann übernimmt ausschließlich die technische Führung und Steuerung des Sportbootes entsprechend der vorherigen Vereinbarung oder den Weisungen des Hauptmieters.
  3. Der Steuermann handelt als fachkundige Begleitperson im Sinne der wassersportrechtlichen Regelungen und übernimmt keine Betreuung, Beaufsichtigung oder Veranstaltungsleitung gegenüber den Mitfahrern.
  4. Sämtliche Handlungen, Bewegungen, Verhaltensweisen oder Entscheidungen der Mitfahrer erfolgen eigenverantwortlich.
  5. Den Mitfahrern ist bekannt, dass auf einem Sportboot typische Gefahren des Wassersports bestehen und jederzeit mit Nässe, Schmutz, Schwankungen des Bootes, rutschigen Flächen oder sonstigen typischen Wassersportgefahren gerechnet werden muss.
  6. Eine Haftung des eingesetzten Steuermanns ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
  7. Eine persönliche Haftung des Steuermanns gegenüber Mitfahrern oder Dritten ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  8. Für Ansprüche aus einfacher Fahrlässigkeit haftet ausschließlich die Erleben UG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB.

§ 5 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich:
    • die Sicherheitsanweisungen einzuhalten,
    • das Wasserfahrzeug sachgemäß zu behandeln,
    • andere Personen nicht zu gefährden,
    • keine alkohol- oder drogenbedingte Beeinträchtigung aufzuweisen,
    • die geltenden schifffahrtsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, Personen von der Nutzung auszuschließen, sofern Zweifel an deren Eignung, Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen.
  3. Kinder und Jugendliche dürfen Wasserfahrzeuge nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten nutzen.
  4. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder schuldhaftes Verhalten entstehen.

§ 6 Sicherheitsausrüstung

  1. Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder betrieblich vorgesehen, stellt der Vermieter Schwimmhilfen oder Rettungswesten zur Verfügung.
  2. Das Tragen von Rettungswesten wird ausdrücklich empfohlen.
  3. Der Mieter bleibt unabhängig hiervon selbst für seine persönliche Sicherheit verantwortlich.

§ 7 Haftung der Erleben UG

  1. Die Haftung der Erleben UG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
  2. Die Erleben UG haftet unbeschränkt ausschließlich bei:
    • Vorsatz,
    • grober Fahrlässigkeit,
    • schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Eine Haftung setzt stets voraus, dass der Erleben UG eine schuldhafte Pflichtverletzung nachgewiesen wird.
  4. Keine Haftung besteht für Schäden oder Verletzungen, die insbesondere beruhen auf:
    • typischen Gefahren des Wassersports,
    • allgemeinem Lebensrisiko,
    • Eigenverschulden,
    • Unachtsamkeit,
    • Stürzen,
    • Ausrutschen,
    • Nässe,
    • Schmutz,
    • Kollisionen durch Eigenbewegungen,
    • Verhalten anderer Teilnehmer oder Dritter,
    • unsachgemäßer Nutzung der Wasserfahrzeuge,
    • Missachtung von Anweisungen oder Sicherheitsregeln.
  5. Die Nutzung der Wasserfahrzeuge erfolgt ausdrücklich eigenverantwortlich. Jeder Teilnehmer trägt das mit Wassersport typischerweise verbundene Risiko selbst.
  6. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Erleben UG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  7. Eine Haftung für verlorene, beschädigte oder durchnässte Kleidung, Mobiltelefone, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und eingesetzten Steuerleuten.

§ 8 Stege, Anleger und fremde Ein- und Ausstiegsstellen

  1. Ein- und Ausstiegsstellen, Stege, Anleger, Uferbereiche oder sonstige Zugangsflächen befinden sich teilweise nicht im Eigentum oder Verantwortungsbereich der Erleben UG, sondern im Eigentum oder Besitz Dritter.
  2. Für Zustand, Verkehrssicherung, Instandhaltung oder Sicherheit solcher fremden Anlagen übernimmt die Erleben UG keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Ansprüche wegen Schäden an oder durch fremde Stege, Anleger oder Ein- und Ausstiegsstellen sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber geltend zu machen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Ein- und Ausstiegsbereiche eigenverantwortlich und mit besonderer Vorsicht zu betreten und zu nutzen.
  5. Dem Mieter ist bekannt, dass Stege, Anleger und Uferbereiche insbesondere durch Feuchtigkeit, Witterung oder Algenbewuchs rutschig und uneben sein können.

§ 9 Wetter, Wasserstände und höhere Gewalt

  1. Die Durchführung von Vermietungen und Fahrten kann aus Sicherheitsgründen bei ungeeigneten Wetter-, Wasser- oder Betriebsbedingungen eingeschränkt oder abgesagt werden.
  2. Hierzu zählen insbesondere:
    • Hochwasser,
    • Sturm,
    • Gewitter,
    • starke Strömung,
    • behördliche Anordnungen.
  3. Entscheidungen hierüber trifft ausschließlich die Erleben UG oder deren Personal.
  4. Schadensersatzansprüche aufgrund wetterbedingter Einschränkungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Buchung, Rücktritt und Stornierung

  1. Buchungen können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder online erfolgen.
  2. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB verbindlich an.
  3. Der Vermieter kann angemessene Vorauszahlungen verlangen.
  4. Stornierungsbedingungen können gesondert vereinbart werden.
  5. Nicht wahrgenommene Leistungen aufgrund verspäteten Erscheinens oder eigenem Verschulden des Mieters begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

§ 11 Schäden und Verlust

  1. Der Mieter hat das Wasserfahrzeug einschließlich Zubehör vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
  2. Schäden oder Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Mieter haftet für während der Mietzeit verursachte Schäden, soweit diese von ihm schuldhaft verursacht wurden.
  4. Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung sind vom Mieter zu ersetzen.

§ 12 Verhalten auf dem Wasser

  1. Den Anweisungen des eingesetzten Personals ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.
  2. Das absichtliche Springen, Schaukeln oder Gefährden anderer Personen auf Wasserfahrzeugen ist untersagt.
  3. Der Konsum von Drogen oder übermäßigem Alkohol während der Nutzung ist untersagt.
  4. Der Mieter verpflichtet sich zu rücksichtsvollem Verhalten gegenüber anderen Wassersportlern, der Natur und Dritten.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Erleben UG.


§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Esslingen am Neckar.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: Januar 2026
Ergänzung 2b Mai 2026